Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag können die Beiträge für März und Aprilgestundet werden, teilten die Sozialversicherungsträger mit. Ausnahmsweise werden dafür keine Zinsen fällig. Damit ist eine der wichtigsten Forderungen der MIT kurzfristig beschlossen worden. Zuletzt hatte sich insbesondere MIT-Präsidiumsmitglied und PKM-Chef Christian von Stetten dafür starkgemacht. Unter dem Artikel finden Sie auch ein Antragsformular.

Voraussetzung ist die vorherige Inanspruchnahme anderer Hilfsmaßnahmen. Es sollte also bereits Kurzarbeitergeld beantragt worden sein und möglichst auch ein KfW-Hilfskredit. Nach Einschätzung von Insidern bei den gesetzlichen Krankenversicherungen, die die Sozialbeiträge einziehen, wird im Regelfall nicht vorausgesetzt, dass das Kurzarbeitergeld auch schon bewilligt wurde. Das heißt, dass bereits der Antrag als Nachweis reichen sollte, insbesondere wenn die Liquiditätsnotlage sehr kurzfristig beseitigt werden muss. Im Zweifel empfehlen wir, mit der zuständigen Einzugsstelle der Krankenkasse zu sprechen. Die Arbeitgebervertreter in den Selbstverwaltungsorganen der Krankenkassen werden darauf achten, dass bei Unstimmigkeiten im Zweifel für das in Not geratene Unternehmen entschieden werden soll.

Um die Stundung möglichst schnell zu beantragen, hat die MIT gemeinsam mit Experten aus Arbeitgeberverbänden ein Antragsformular entwickelt, das Sie an Ihre für die Sozialabgaben zuständige Einzugsstelle bei der Krankenkasse schicken können. Wir betonen, dass es sich nicht um ein offizielles oder mit den Sozialversicherungen abgestimmtes Formular handelt. Es hält sich aber an die Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes für die Beantragung der Stundung (siehe Hintergrund-Information des GKV-Spitzenverbandes). Die Beantragung bedeutet noch keine Garantie einer Bewilligung. Bitte sprechen Sie möglichst vorher mit der zuständigen Einzugsstelle, bevor Sie Ihre Sozialabgaben nicht zahlen. Sollten Sie in einer Notsituation sein und bislang keine Hilfe bekommen haben oder keine Antwort auf Ihren Stundungsantrag erhalten, können Sie nur auf eigenes Risiko die Zahlung der Sozialabgaben parallel zum Antrag stoppen. Bitte wenden Sie sich parallel an die Arbeitgebervertreter in der Selbstverwaltung Ihrer Krankenkasse, damit diese Sie unterstützen!

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